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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2022

1. Lizenz
Der Anwender hat das exklusive und nicht übertragbare Recht, die Software auf der vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen, LANR´s und BSNR´s  zu nutzen. Installation und Hardware sind nicht Gegenstand dieses Softwarenutzungs- und Data-AL-Pflegevertrages.

1.1 Zusatzlizenzen, Laufzeiten und Fristen
Zusätzlich bestellte Lizenzen werden im Regelfall innerhalb zweier Arbeitstage online zur Verfügung gestellt. Postalische zur Verfügungsstellung bedingt den Herstellungsprozess des Datenträgers und den Postweg. Zusätzlich bestellte Module oder Programme und  deren Bestandteile die nicht im  Softwarepflegevertrag enthalten oder genannt sind, sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündbar. Für eine Kündigung des Softwarepflegevertrages und den damit verbundenen Services gelten die im Softwarepflegevertrag genannten Fristen.

1.2 Kündigungsfristen  Telematikinfrastruktur
Bestandteile der Telematikinfrastruktur sind mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten vereinbart. Die Kündigungsfrist eines TI-Dienstes beträgt nach Ablauf der 24 Monate 3 Monate zum Monatsende. Eine Kündigung zum Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit ist mit 3 Monaten zum Ablaufmonat möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

1.3 Kündigungsfristen KIM-Dienste
Bestandteile der KIM-Dienste sind mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbart. Die Kündigungsfrist eines KIM-Dienstes beträgt nach Ablauf der 12 Monate 3 Monate zum Monatsende. Eine Kündigung zum Ablauf der 12 Monate Mindestlaufzeit ist mit 3 Monaten zum Ablaufmonat möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

2. Updates
Notwendige, abrechnungsrelevante Änderungen übernimmt der Hersteller durch Übertragung oder Übermittlung von kostenlosen Online Updates und Handbuchergänzungen. D-AL stellt Updates online zu Verfügung. Updates per Datenträger sind kostenpflichtig.

2.1 Updates und Upgrades
Alle zusätzlichen Leitungen wie Softwareupgrades durch Einführung zukünftiger TI-Anwendungen oder durch Anforderungen der gematik GmbH oder des BSI wegen grundlegender Änderungen der TI in Bezug auf Sicherheitsanforderungen, Systemarchitektur o.ä. oder durch wesentliche Systementwicklungen mit zusätzlichen Funktionalitäten oder wegen wesentlicher Änderung von Betriebssystemen o. Ä. werden gesondert berechnet. Sollten weitere Rezertifizierungen erforderlich werden, werden die hierdurch anfallenden zusätzlichen Kosten gesondert berechnet. Vor-Ort-Einsätze gleich welcher Art einschließlich des Einspielens von Software durch DAL oder einem von DAL beauftragten Dienstleisters werdend gesondert berechnet.

3. Telefonische Unterstützung (Hotline)
D-AL erwartet, dass der Anwender die Software Data-AL entsprechend den Anweisungen des Handbuchs und der Online Hilfe nutzt. Für Unklarheiten bei der Anwendung, bei eventuellen Fehlbedienungen und bei besonderen Fragestellungen steht die Telefon-Hotline während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung. Technischer Support und Fernwartung wird je Quartal mit 90 Zeiteinheiten (Minuten) kostenfrei gewährt. Nach jeder Support/ Fernwartungssitzung erhält der Anwender einen Kontoauszug über die verbrauchten Zeiteinheiten (Minuten) per E-Mail oder Telefax auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte Zeiteinheiten sind nicht auf das folgende Quartal übertragbar. Überschreitende Zeiteinheiten werden mit je angefangenen 15 Zeiteinheiten (Minuten) zum Preis von € 25,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen.

3.1 Kostenpflichtige telefonische Unterstützung
Der Kunde erhält nach seiner Information über den Bedarf im Vorfeld einen geschätzten Aufwand per E-Mail ggfls. per Telefax, der einer Auftragsbestätigung gleichzusetzen ist, mitgeteilt. Die Auftragsbestätigung legt einen Stundensatz von € 150,00 zzgl. MwSt. zu Grunde. Die Gebühr wird je angefangene 15 Minuten mit einem Nettobetrag in Höhe von € 37,50 berechnet und per Lastschrift eingezogen.
Kostenpflichtige Leistungen sind:
- Einrichtung von Konnektoren
- Einrichtung von TI-Kartenlesegeräten
- Einrichten von KIM-Adressen
Die Leistungen werden im Regelfall per Fernwartung, so der Kunde mit der Data-AL GmbH eine DSGVO Vereinbarung hat, erbracht.

3.2 Elektronische Übermittlung von Dokumenten
Der Kunde erhält Dokumente, wie Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Schriftverkehr in elektronischer Form übermittelt. Hierfür werden die vom Kunden zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen verwendet. Postalischer Versand wird mit den gültigen Postversandgebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

4. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungen und die korrekte Funktion von Data-AL können nur übernommen werden, wenn keine Drittsoftware oder nur vom Hersteller freigegebene Drittsoftware auf demselben Rechner installiert ist, keine Veränderungen an Data-AL-Software vorgenommen wurden und die Datensicherung durch den Anwender oder einer von ihm beauftragten fachlich qualifizierten Person in regelmäßigen Abständen, bestenfalls täglich erfolgt ist.

Programmfehler hat der Anwender in schriftlicher Form unverzüglich mitzuteilen. Stellen die mitgeteilten Fehler
einen Mangel der Software dar, erfolgt die Gewährleistung des Anbieters durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und unter der Voraussetzung, dass im Falle von Programmfehlern Data-AL Gelegenheit eingeräumt wurde, den oder die erkannten Fehler nachzubessern. Gelingt dem Anbieter die Nachbesserung nicht, hat der Anwender Anspruch auf Wandlung.

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, vertragsähnliches Rechtsverhältnis oder Gesetz) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Data-AL oder seiner Erfüllungshilfen beruhen oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Data-AL haftet nicht für
Schäden an aufgezeichneten Daten sowie Datenverlusten.

Fordert der Anwender Data-AL auf, im Rahmen eines vermeintlichen ewährleistungsanspruches Fehler zu suchen und stellt sich bei der Fehlersuche heraus, dass der Fehler von Data-AL nicht zu vertreten ist, verpflichtet sich der Anwender die Kosten der Fehlersuche nach branchenüblichen Stundensätzen zu vergüten.

Installation, Konfiguration und Funktionalität der eingesetzten Hardware sind nicht Gegenstand des Vertrages. Haftungsansprüche können dafür nicht geltend gemacht werden.

5. Geheimhaltung
Beide Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung aller ihnen aufgrund der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen über ihre Unternehmen, ihre Produkte, Patientendaten oder sonstigen geschäftlichen Aktivitäten. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.

6. Allgemeine Bestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Neu-Ulm. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Beide Vertragspartner werden dann eine Bestimmung vereinbaren, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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